Ankündigung über die Einziehung einer ehem. Grabenparzelle in der Gemarkung Borken-Gombeth


Die nachstehend aufgeführte ehem. Grabenparzelle wird seit einigen Jahrzehnten nicht mehr als Graben genutzt und ist als solches auch nicht mehr erkennbar. Die Grabenparzelle ist für die Allgemeinheit entbehrlich geworden und soll eingezogen werden:

Gemarkung Gombeth, Flur 3, Flurstück 82, 207 m²

Mit der Einziehung entfällt die öffentlich-rechtliche Eigenschaft des Grabens.

Die Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzugeben. Mit dem Tag der Veröffentlichung beginnt diese Frist zu laufen.

Innerhalb dieser Frist können Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung während der Dienststunden im Rathaus, Ordnungsamt, Zimmer Nr. 115, mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.