Einziehung von Wegeparzellen im Stadtteil Gombeth


Einziehung von Wegeparzellen im Stadtteil Gombeth

Hiermit wird die Einziehung der nachstehend aufgeführten Grundstücke als öffentlich-rechtliche Wege verfügt:

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 31, In der Hardt, 2.039 m²

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 33/1, An der Wabernschen Straße, 1.210 m²

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 37, Auf den Wüsten, Teilfläche mit 1.600 m²

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 38, Auf den Wüsten, Teilfläche mit 4.150 m²

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 41, Galgenäcker, Teilfläche mit 3.900 m²

Die vorstehend aufgeführten Wegeparzellen sind für die Allgemeinheit entbehrlich geworden. Sie werden daher eingezogen. Die beabsichtigte Einziehung war bereits am 08.09.2023 öffentlich bekanntgegeben worden. Einwendungen gegen die Einziehung haben sich nicht ergeben.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Einziehungsverfügung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), einzulegen.