Ankündigung über die Einziehung von Wegeparzellen in der Gemarkung Borken-Gombeth


Ankündigung über die Einziehung von Wegeparzellen in der Gemarkung Borken-Gombeth

Die nachstehend aufgeführten Wegeparzellen sind für den Verkehr entbehrlich geworden und sollen eingezogen werden:

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 31, In der Hardt, 2.039 m²

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 33/1, An der Wabernschen Straße, 1.210 m²

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 37, Auf den Wüsten, Teilfläche mit 1.600 m²

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 38, Auf den Wüsten, Teilfläche mit 4.150 m²

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 41, Galgenäcker, Teilfläche mit 3.900 m²

Mit der Einziehung entfällt die öffentlich-rechtliche Eigenschaft der Wegeflächen.

Gemäß § 6 Abs. 2 Hessischen Straßengesetz ist der Wegeeinzug drei Monate vorher ortsüblich bekanntzugeben. Mit dem Tage der Veröffentlichung beginnt diese Frist zu laufen und endet am 08.12.2023.

Innerhalb dieser Frist können Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung während der Dienststunden im Rathaus, Ordnungsamt, Zimmer Nr. 113, mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.