Bauleitplanung

Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen)


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird bekannt gegeben, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) in ihrer Sitzung am 30.04.2024 die Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“ beschlossen hat.

Die Fläche der ehemaligen Kirche im Stadtteil Kleinenglis soll zukünftig für eine Wohnbebauung bereitgestellt werden. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan hat das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf – Kirche / Gemeindehaus festgesetzt. Eine Innenbereichsbebauung mit Wohnhäusern ist mit der derzeitigen Festsetzung nicht möglich. Um eine zukünftige Wohnbebauung im Geltungsbereich zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan auf dem Grundstück (Flur 4, Flurstück 36/30, Gemarkung Kleinenglis) aufgehoben werden.

Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“ soll eine Wohnbebauung nach § 34 BauGB ermöglicht werden. Danach ist ein Vorhaben zulässig, sofern es sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.