Kommunalwahl am 14.03.2021


Der am 14.03.2021 in den Ortsbeirat des Stadtteils Haarhausen gewählte Herr Andreas Köhler ist verstorben.

Da der Wahlvorschlag der Einheitsliste Haarhausen - EL - erschöpft ist, stelle ich fest, dass das freigewordene Mandat unbesetzt bleibt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Borken (Hessen)

b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Borken (Hessen), 29.01.2024

Der Gemeindewahlleiter

der Stadt Borken (Hessen)

In Vertretung

Frank Schröder

Stellvertretender Gemeindewahlleiter