Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen):


Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekannt gegeben, dass die Stadtverordneten­ver­sammlung der Stadt Borken (Hessen) in ihrer Sitzung am 14.11.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 „Rosengarten“, Stadtteil Haarhausen, Flur 2, Flst 2/6, 2/11, 2/18, 2/19, 2/20 und 2/22 sowie den Aufstellungsbeschluss für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich des o. g. Bebauungs­planes gefasst hat.

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Rosengarten“ im Stadtteil Haarhausen umfasst das in der Karte dargestellte Plangebiet der Gemarkung Haarhausen.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes gem. § 5a BauNVO zur Schaffung einer Baumöglichkeit auf dem Flst Nr. 2/20.

Durch die ebenfalls das Plangebiet umfassende 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das in der Karte dargestellte Gebiet der Gemarkung Haarhausen von einer landwirtschaftlichen Fläche in eine gemischte Baufläche geändert.