Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen)

Aufstellungsbeschluss für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes


Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen):            
Aufstellungsbeschluss für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 40 „Am neuen Friedhof“, Kernstadt Borken

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekannt gegeben, dass die Stadtverordneten­ver­sammlung der Stadt Borken (Hessen) in ihrer Sitzung am 30.04.2024 die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 40 „Am neuen Friedhof“ beschlossen hat. Die Flächen des Plangebietes sind im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Am neuen Friedhof“ soll eine Änderung des Flächennutzungsplans zu einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ erfolgen.

Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand der Kernstadt Borken nördlich des „Neuen Friedhofs“. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ergeben sich aus der beiliegenden Planskizze.

Der neue Friedhof Borken kann mit einer Friedhofsfläche von rund 2,1 ha den zukünftigen Flächenbedarf an Begräbnisstätten in der Kernstadt Borken (Hessen) nicht mehr decken. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Friedhofsfläche des Neuen Friedhofs und die planerische Ordnung der angrenzenden Bereiche.