Einziehung einer Wegeparzelle im Stadtteil Gombeth


Hiermit wird die Einziehung des nachstehend aufgeführten Grundstücks als öffentlich-rechtlicher Weg verfügt:

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 32, An der Wabernschen Straße, 800 m²

Die vorstehend aufgeführte Wegeparzelle ist für die Allgemeinheit entbehrlich geworden. Sie wird daher eingezogen. Die beabsichtigte Einziehung war bereits am 28.11.2025 öffentlich bekanntgegeben worden. Einwendungen gegen die Einziehung haben sich nicht ergeben.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Einziehungsverfügung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), einzulegen.

Borken (Hessen), 16.04.2026

Der Magistrat

der Stadt Borken (Hessen)

gez.

Marcèl Pritsch                                   

Bürgermeister

Vorstehende Einziehungsverfügung wird hiermit veröffentlicht.