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Bauleitplanung
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7
„Hinter den Gärten“, Stadtteil Kleinenglis
Hier: Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026
I. Anlass und Ziel
Die Fläche der ehemaligen Kirche im Stadtteil Kleinenglis soll zukünftig für Wohnbebauung bereitgestellt werden. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan hat das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf - Kirche / Gemeindehaus festgesetzt. Um eine zukünftige Wohnbebauung im Geltungsbereich zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan auf dem Grundstück (Flur 4, Flurstück 36/30, Gemarkung Kleinenglis) geändert werden. Die Flächen des Planungsgebietes sollen als „Reines Wohngebiet“ ausgewiesen werden.
II. Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“, Gemarkung Kleinenglis im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) hat am 03.02.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“ im Stadtteil Kleinenglis beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 7 „Hinter den Gärten“ ist seit dem 19.09.1994 rechtskräftig. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erstreckt sich auf die ca. 1.756 qm große Fläche der ehemaligen katholischen Kirche (Flur 4, Flurstück 36/30, Gemarkung Kleinenglis).
Der Geltungsbereich ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 7 „Hinter den Gärten“, Gemarkung Kleinenglis als Fläche für den Gemeinbedarf – Kirche / Gemeindehaus festgesetzt. Mit der Entweihung der Kirche ist die Festsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für die Teilfläche funktionslos geworden. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“ im o.g. Grundstück wird das Plangebiet als ein „Reines Wohngebiet (WR)“ festgesetzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchzuführen, sind gegeben,
- da der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans in weiten Teilen bereits städtebaulich vorgeprägt und siedlungsstrukturell dem Innenbereich zugeordnet ist,
- der Bebauungsplan den Aspekt der Innenentwicklung verfolgt, hier explizit die städtebauliche, wohnbauliche Nachverdichtung und Ordnung,
- weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden,
- keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen,
- keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.
III. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“ bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung können in der Zeit vom 15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026 von jedem/ jeder im Internet auf der Homepage der Stadt Borken (Hessen) unter www.borken-hessen.de (Reiter Wohnen & Leben > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung) eingesehen werden.
Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung während der Auslegungsfrist schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Adresse: bauen@borken-hessen.de, bzw. postalisch an die Adresse: Stadtverwaltung Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen) oder mündlich, auch fernmündlich / telefonisch, zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform bei der Stadtverwaltung der Stadt Borken (Hessen) erfolgt im Rathaus, Erdgeschoss, Foyer (Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen)) als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot. Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienststunden möglich. Öffnungszeiten:
- Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr – 16:30 Uhr
- Donnerstag, Bürgersprechtag von 13:30 Uhr – 18:00 Uhr.
- Freitag von 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
Am Dienstag ist das Rathaus geschlossen. Es wird aber auf Verlangen Eintritt gewährt, um den Entwurf einzusehen. Auskunft wird auf Verlangen erteilt. Über die vorgenannten Möglichkeiten zur Einsichtnahme im Rathaus und im Internet hinaus, senden wir Ihnen die Planunterlagen auch zu (05682 808-151 oder E-Mail: bauen@borken-hessen.de).
IV. Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
V. Umweltbezogene Informationen
Zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“, Gemarkung Kleinenglis sind folgende umweltbezogen Informationen verfügbar und abrufbar:
Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themengebieten:

sweszka
Lage und geplante Abgrenzung der
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“, Kleinenglis
