- Rathaus & Politik
- Wohnen & Leben
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Handel
Sonderabfall-Kleinmengensammlung
Die erste Sondermüll-Sammlung der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda in diesem Jahr findet für den Bereich der Stadt Borken (Hessen)
am Freitag, 15.05.2026, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, in Borken (Hessen), Pferdetränkeplatz,
angeliefert werden.
Folgende Produkte gehören zum Sondermüll
- Nicht ausgehärtete Farben und Lacke, Ausnahme: Dispersionsfarben (Wandfarben)!
- Holzschutz- und Imprägnierungsmittel, unabhängig ob ausgehärtet oder nicht
- Lösungsmittel (z.B. Verdünner, Fleckenentferner, Bremsflüssigkeit, Schmiermittelreste etc.)
- Kleber, Leime und Spachtelmasse
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Flüssige und feste Chemikalien (z.B. Fotochemikalien, Säuren, Laugen, Beizmittel, WC-Reiniger, Allzweckreiniger)
- Drogerie- und Kosmetikartikel
- Haushaltsfette und -öle (z. B. Frittenfett)
- Produkte, die Quecksilber enthalten
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen etc.; primärer Entsorgungsweg: Annahmestellen E-Schrott
- Batterien (Trockenbatterien, Akkus, Knopfzellen, Autobatterien etc.) Besser: kostenlose Rückgabe über Handel oder Sammelbehälter in Stadt- und Gemeindeverwaltungen
- Ölverschmutzte Betriebsmittel (z.B. Ölfilter, leere Ölbehälter, ölgetränkte Lappen etc.)
- Spraydosen mit Restinhaltsstoff (restentleerte Dosen können über den „Gelben Sack“ entsorgt werden)
Thema: Altmedikamente
Altmedikamente gehören weder in die Hausmülltonne noch ins Abwasser. Fragen Sie Ihre Apotheke, ob eine Rücknahme angeboten wird. Sollte eine Rückgabe nicht möglich sein, können Sie die gebrauchten Medikamente auch mit zum Sonderabfall bringen.
Was gehört nicht zum Sondermüll?
Dispersionsfarben gehören ausgehärtet oder mit Bindemittel (z.B. Zement, Kalk, Gips, Sand) versetzt in den Restmüll
Reststofffreie Behältnisse gehören in den Restmüll oder mit „Grünem Punkt“ in den Gelben Sack
Feuerlöscher, Gasflaschen Kundendienst
Asbest und Mineralwolle bitte bei der Abfallberatung nachfragen!
Altöl gesetzliche Rücknahmepflicht, muss im Handel abgegeben werden, bitte Kassenzettel aufheben!
Radioaktive Substanzen Ansprechpartner: Landesanstalt für Umwelt und Geologie in Kassel
Wie kann angeliefert werden?
Die Behälter
- müssen dicht schließend sein; am zweckmäßigsten sind die Originalbehälter.
- sollten einigermaßen sauber sein – das Sammelpersonal muss damit arbeiten!
- dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter Fassungsvermögen haben.
- Die Abfälle dürfen nicht mit anderen Stoffen vermischt werden.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda mit der kostenfreien Servicenummer 0800 253 1000 zur Verfügung. Des Weiteren können Sie sich im „Abfall-ABC“ über die gängigsten Abfallstoffe in Haushalten unter www.a-lf.de informieren.
Zusätzlich können Sonderabfälle im Eingangsbereich des Entsorgungszentrums Schwalm-Eder, Deponie Wabern, und bei der Müllumschlagstation Schwalmstadt in Kleinmengen im Wechsel dienstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr abgegeben werden:
Entsorgungszentrum Schwalm-Eder
Mai 19.
Juni 02., 16. und 30.
Juli 14. und 28.
August 11. und 25.
September 08. und 22.
Oktober 06. und 20.
November 03. und 17.
Dezember 01., 15. und 29.
Müllumschlagstation Schwalmstadt
Mai 12. und 26.
Juni 09. und 23.
Juli 07. und 21.
August 04. und 18.
September 01., 15. und 29.
Oktober 13. und 27.
November 10. und 24.
Dezember 08. und 22.