Sonderabfall-Kleinmengensammlung


Die erste Sondermüll-Sammlung der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda in diesem Jahr findet für den Bereich der Stadt Borken (Hessen)

am Freitag, 15.05.2026, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, in Borken (Hessen), Pferdetränkeplatz,

angeliefert werden.

Folgende Produkte gehören zum Sondermüll

  1. Nicht ausgehärtete Farben und Lacke, Ausnahme: Dispersionsfarben (Wandfarben)!
  2. Holzschutz- und Imprägnierungsmittel, unabhängig ob ausgehärtet oder nicht
  3. Lösungsmittel (z.B. Verdünner, Fleckenentferner, Bremsflüssigkeit, Schmiermittelreste etc.)
  4. Kleber, Leime und Spachtelmasse
  5. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  6. Flüssige und feste Chemikalien (z.B. Fotochemikalien, Säuren, Laugen, Beizmittel, WC-Reiniger, Allzweckreiniger)
  7. Drogerie- und Kosmetikartikel
  8. Haushaltsfette und -öle (z. B. Frittenfett)
  9. Produkte, die Quecksilber enthalten
  10. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen etc.; primärer Entsorgungsweg: Annahmestellen E-Schrott
  11. Batterien (Trockenbatterien, Akkus, Knopfzellen, Autobatterien etc.) Besser: kostenlose Rückgabe über Handel oder Sammelbehälter in Stadt- und Gemeindeverwaltungen
  12. Ölverschmutzte Betriebsmittel (z.B. Ölfilter, leere Ölbehälter, ölgetränkte Lappen etc.)
  13. Spraydosen mit Restinhaltsstoff (restentleerte Dosen können über den „Gelben Sack“ entsorgt werden)


Thema: Altmedikamente

Altmedikamente gehören weder in die Hausmülltonne noch ins Abwasser. Fragen Sie Ihre Apotheke, ob eine Rücknahme angeboten wird. Sollte eine Rückgabe nicht möglich sein, können Sie die gebrauchten Medikamente auch mit zum Sonderabfall bringen.

Was gehört nicht zum Sondermüll?

Dispersionsfarben gehören ausgehärtet oder mit Bindemittel (z.B. Zement, Kalk, Gips, Sand) versetzt in den     Restmüll

Reststofffreie Behältnisse gehören in den Restmüll oder mit „Grünem Punkt“ in den Gelben Sack

Feuerlöscher, Gasflaschen Kundendienst

Asbest und Mineralwolle bitte bei der Abfallberatung nachfragen!

Altöl gesetzliche Rücknahmepflicht, muss im Handel abgegeben werden, bitte Kassenzettel aufheben!

Radioaktive Substanzen Ansprechpartner: Landesanstalt für Umwelt und Geologie in Kassel

Wie kann angeliefert werden?

Die Behälter

  • müssen dicht schließend sein; am zweckmäßigsten sind die Originalbehälter.
  • sollten einigermaßen sauber sein – das Sammelpersonal muss damit arbeiten!
  • dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter Fassungsvermögen haben.
  • Die Abfälle dürfen nicht mit anderen Stoffen vermischt werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda mit der kostenfreien Servicenummer 0800 253 1000 zur Verfügung. Des Weiteren können Sie sich im „Abfall-ABC“ über die gängigsten Abfallstoffe in Haushalten unter www.a-lf.de informieren.

Zusätzlich können Sonderabfälle im Eingangsbereich des Entsorgungszentrums Schwalm-Eder, Deponie Wabern, und bei der Müllumschlagstation Schwalmstadt in Kleinmengen im Wechsel dienstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr abgegeben werden:

Entsorgungszentrum Schwalm-Eder

Mai                 19.

Juni                 02., 16. und 30.

Juli                  14. und 28.

August            11. und 25.

September       08. und 22.

Oktober           06. und 20.

November       03. und 17.

Dezember       01., 15. und 29.

Müllumschlagstation Schwalmstadt

Mai                 12. und 26.

Juni                 09. und 23.

Juli                  07. und 21.

August            04. und 18.

September      01., 15. und 29.

Oktober           13. und 27.

November       10. und 24.

Dezember       08. und 22.