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Hauptsatzung der Stadt Borken (Hessen)
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 Kommunales FlexibilisierungsG vom 05.02.2026 (GVBl. Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) in ihrer Sitzung am 20.08.2026 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Borken (Hessen) beschlossen:
Artikel I
Der § 2 Ausschüsse erhält folgende Fassung
(1) Die Stadtverordnetenversammlung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:
1. Haupt- und Finanzausschuss
2. Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
3. Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport
4. Ausschuss für Sicherheit, öffentliche Ordnung und Brandschutz
(2) Die Ausschüsse haben 9 Mitglieder und setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Benennungsverfahren gem. § 62 Abs. 2 HGO) zusammen.
(3) Die Ausschüsse legen ihre Aufgaben im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten selbst fest.
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Borkener Anzeiger in Kraft.
Ausfertigung: Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.