Das Bürgerbüro informiert


 Aktuell können nach einem vorgesehenen Stufenplan die Jahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines alten Papierführerscheins sind, einen Umtauschantrag stellen. Diese Jahrgänge müssen den Führerschein bis zum 19.01.2022 umgetauscht haben. Falls der Umtausch noch nicht beantragt wurde, sollte die Antragstellung umgehend erfolgen.

Ab dem Jahr 2033 dürfen nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein, die in einer Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Dazu müssen allein im Schwalm-Eder-Kreis mehr als 120.000 Führerscheine umgetauscht werden. Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren und Wartezeiten bei der Antragstellung zu vermeiden, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.

Aktuell sollten nur die Jahrgänge 1953 bis 1958, die noch im Besitz eines alten Papierführerscheins sind, einen Umtauschantrag stellen. Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lässt und weiterhin mit dem alten Papierführerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Fahrerlaubnis bleibt aber unverändert bestehen, da es sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch handelt. Neben der Antragstellung in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden sowie bei der Führerscheinstelle in Homberg ist die Beantragung auch online unter www.schwalm-eder-kreis.de möglich.

Die neuen Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Eine verfrühte Antragstellung führt dazu, dass der Führerschein früher als erforderlich erneut umgetauscht werden muss. In Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Verlust oder Diebstahl ist natürlich eine vorzeitige Antragstellung möglich.

Zur Antragstellung werden Personalausweis, biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) und der aktuelle Führerschein benötigt. Es sollte vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden!

Weitere Fristen

Führerscheine die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosafarbige Papierform):

Geburtsjahr des Inhabers:      Frist zum Umtauschen:

Vor 1953                                     19.01.2033

1953-1958                                  19.01.2022

1959-1964                                  19.01.2023

1965-1970                                  19.01.2024

1971-1998                                   19.01.2025

 

Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Scheckkartenform):

Ausstellungsjahr:                    Frist zum Umtauschen:

1999-2001                                19.01.2026

2002-2004                                19.01.2027

2005-2007                                19.01.2028

2008                                          19.02.2029

2009                                          19.01.2030

2010                                          19.01.2031

2011                                          19.01.2032

2012-18.01.2013                     19.01.2033


Weitere Informationen im Bürgerbüro der Stadt Borken (Hessen): 05682 808-127 oder 05682 808-130.