Das Ordnungsamt informiert:


Seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Juni 2019 haben die sogenannten E-Scooter auch das Stadtbild der Stadt Borken (Hessen) teilweise verändert. Leider oftmals zum Leidwesen der anderen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger. Grundsätzlich hatte der Gesetzgeber die Hoffnung, dass die E-Scooter als multimodaler Baustein einen Beitrag zur Verkehrswende darstellen können. Denn: praktisch und umweltfreundlich sind diese Fahrzeuge.

In der Zukunft müssen auch Kommunen und deren Einwohner*innen verstärkt lernen, mit diesen Kleinstfahrzeugen umzugehen. Diese Fahrzeuge werden ein Stadtbild in Sachen Verkehr auch zum Positiven verändern können. Dies allerdings nur, wenn alle gemeinsam bewusst und rücksichtsvoll mit E-Scootern umgehen.

Gerade in jüngster Zeit kommt es im Stadtgebiet vermehrt zu Verstößen:

·                Fahren auf Gehwegen/Bürgersteigen

·                Fahren mit zwei oder auch mehreren Personen im öffentlichen Verkehrsraum

·                Fahren ohne Versicherungskennzeichen (Gültigkeit immer vom 28.02. bis 01.03. eines Jahres)

·                Nutzung von E-Scootern ohne Zulassung

All diese Verstöße sind keine Kavaliersdelikte und können nicht nur empfindliche Geldbußen nach sich ziehen, sondern auch existenzgefährdend werden. Wer einen nicht zulassungs­fähigen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum nutzt oder ohne Versicherungskennzeichen bzw. mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen einen Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Vermögen und das ein Leben lang.

Die Chance einer Verkehrswende sollte auch gerade im ländlichen Bereich als positiven Beitrag nutzen. Wer sich nicht an die Regeln hält oder im Vorfeld informiert, muss damit rechnen, dass das Ordnungsamt bei Verstößen tätig wird.

Für Rückfragen steht im Borkener Rathaus Stephan Wassmuth unter der Telefon-Nummer 05682 808-120 gerne zur Verfügung.