- Rathaus & Politik
- Wohnen & Leben
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Handel
Die Integrationskommission der Stadt Borken (Hessen)
Bei den Kommunalwahlen 2026 wurde mangels Wahlvorschläge kein Ausländerbeirat gewählt. Somit wird die Stadt Borken (Hessen) erneut eine Integrationskommission einrichten.
Wer hat Lust in der Interessenvertretung für nicht-deutsche Staatsbürger in Borken (Hessen) mitzuarbeiten?
Um die Interessen der in Borken (Hessen) lebenden Bürger*innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft zu vertreten und sich für deren Belange einzusetzen, wird auch in der kommenden Wahlperiode in unserer Großgemeinde eine so genannte Integrationskommission eingerichtet. Die Besetzung ist durch die Stadtverordnetenversammlung formell zu beschließen. Wer an einer Mitarbeit in dieser Kommission interessiert ist, meldet sich bitte sich bis zum 30. April 2026 im Ordnungsamt der Stadt Borken (Hessen), Herrn Stephan Wassmuth, StephanWassmuth@borken-hessen.de, Telefon 05682 808-120.
Die Integrationskommission hat die Aufgabe, sich für die Interessen von Einwohner*innen der Stadt Borken (Hessen) mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft einzusetzen. Die Kommission soll sich aktiv an der Kommunalpolitik der Großgemeinde beteiligen. Das Gremium besteht zur Hälfte aus fünf sachkundigen Einwohner*innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft (auch Deutsche, die die Rechtsstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben, oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen), Bürgermeister Marcèl Pritsch sowie jeweils einem Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen.
Hessische Kommunen mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohner*innen müssen von Gesetzeswegen einen Ausländerbeirat einrichten. Das trifft auf die Stadt Borken (Hessen) zu.
Bereits im Mai 2020 wurde in der Hessischen Gemeindeordnung die Vertretung ausländischer Mitbürger*innen neu geregelt. Gibt es keinen Ausländerbeirat, so ist mindestens eine Interessenvertretung der Einwohner*innen mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft einzurichten. Die Integrationskommission muss mindestens zur Hälfte aus sachkundigen Einwohner*innen, die von der Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Interessenvertretungen der Migrant*innen gewählt werden, bestehen. Für den Fall, dass Wahlvorschläge nicht in ausreichender Zahl abgegeben werden, soll die Stadtverordnetenversammlung Vorschläge machen. Die Hälfte der Gewählten soll weiblichen Geschlechts sein. Außerdem soll bei der Wahl nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner berücksichtigt werden.
Den Vorsitz der Integrationskommission führt der Bürgermeister gemeinsam mit einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner gewählten Co-Vorsitzenden.
Die Integrationskommission berät die Organe der Stadt Borken (Hessen) in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner*innen betreffen. Die Kommission tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohner.
Voraussetzung zur Mitarbeit in der Kommission: Wer in der Kommission mitarbeiten möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Borken (Hessen) haben - oder muss wahlberechtigter ausländischer Einwohner oder deutscher Einwohner im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein, der/die Rechtsstellung als ausländischer Einwohner im Inland erworben hat oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.
