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Sicher unterwegs mit dem E-Scooter
E-Scooter gehören mittlerweile zum Straßenbild und erfreuen sich auch in Städten und Gemeinden wachsender Beliebtheit. Sie ermöglichen eine flexible Fortbewegung, bringen aber auch Verantwortung mit sich. Damit alle Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sind, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Die Stadt Borken (Hessen) fasst die wichtigsten Vorschriften für die Nutzung der elektrischen Tretroller zusammen.
Wo darf gefahren werden?
E-Scooter müssen vorhandene Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Sind keine entsprechenden Radverkehrsflächen vorhanden, ist die Fahrbahn zu benutzen. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu, sofern sie nicht ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind. Auch das Abstellen der Roller darf Fußgängerinnen und Fußgänger nicht behindern. Wer abbiegen möchte, sollte die Richtungsänderung rechtzeitig und deutlich durch ein Handzeichen ankündigen.
Ab welchem Alter ist das Fahren erlaubt?
E-Scooter dürfen bereits ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Dennoch gilt: Wer einen solchen Roller nutzt, muss die Verkehrsregeln kennen und sich verantwortungsbewusst im Straßenverkehr bewegen.
Versicherung und Kennzeichen sind Pflicht
Für E-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Das Versicherungskennzeichen muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Außerdem benötigt der Roller eine gültige Betriebserlaubnis. Wer ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz fährt, begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Vor der Fahrt sollte deshalb geprüft werden, ob Versicherung und Fahrzeugzulassung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Alkohol und Drogen sind tabu
Auch auf dem E-Scooter gelten klare Regeln für Alkohol und andere berauschende Mittel. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Für andere Fahrer gelten die einschlägigen Alkoholgrenzwerte des Straßenverkehrsrechts. Bereits bei geringeren Alkoholwerten können bei auffälliger Fahrweise rechtliche Konsequenzen drohen. Auch das Fahren unter Drogeneinfluss kann strafrechtliche Folgen haben. Je nach Verstoß sind zudem Konsequenzen für den Führerschein möglich.
Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
E-Scooter dürfen bauartbedingt höchstens 20 km/h schnell fahren. Technische Veränderungen, durch die das Fahrzeug schneller wird, können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes führen. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen.
Smartphone und Kopfhörer besser beiseitelegen
Wer während der Fahrt auf das Smartphone schaut, Nachrichten liest oder schreibt, gefährdet sich und andere. Die Nutzung elektronischer Geräte ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Auch laute Musik über Kopfhörer kann die Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens beeinträchtigen. Deshalb gilt: volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr richten und möglichst auf Kopfhörer verzichten.
Sicher unterwegs mit Helm
Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter zwar nicht, dennoch kann ein Helm bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern oder deren Folgen mindern. Aus Gründen der eigenen Sicherheit empfiehlt es sich daher, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen.
Rücksicht nehmen und sicher ankommen
Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder dem E-Scooter: Im Straßenverkehr sind ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme entscheidend. Wer die geltenden Regeln beachtet, vorausschauend fährt und andere Verkehrsteilnehmer respektiert, leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Wichtig für Eltern
Auch Jugendliche müssen die Verkehrsregeln einhalten. Eltern sollten ihre Kinder vor der ersten Fahrt mit den Vorschriften vertraut machen und auf eine sichere Nutzung der E-Scooter achten.
