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Ihr Ordnungsamt informiert:
Als Anlieger von öffentlichen Straßen hat man nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Borken (Hessen) Pflichten: Um ein ordentliches Ortsbild in der Kernstadt und den 14 Stadtteilen sicherzustellen, sind die Straßen in einem sauberen und sicheren Zustand zu erhalten sowie die Fahrbahn in der Breite des Grundstückes bis zur Straßenmitte zu reinigen. Diese Arbeiten sind jeweils am Tage vor einem Sonn- oder gesetzlichen Feiertag zu erledigen.
Unter anderem beinhaltet die Straßenreinigungssatzung folgende zu erledigende Pflichten:
- Die Bürgersteige, die Straßen und die Gässchen regelmäßig kehren.
- Das Unkraut auf den Bürgersteigen bzw. in den Straßenrinnen regelmäßig entfernen.
- Böschungen und Stützmauern, Bürgersteige, Zugänge zum Grundstück und zur Fahrbahn sowie Treppen und Straßenübergänge rechtzeitig von Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und sonstigem Unrat jeglicher Art befreien.
Besonders wird darauf hingewiesen, dass auch Eigentümer unbebauter Grundstücke und unbewohnter Immobilien dazu verpflichtet sind.
Anders als beim Winterdienst gibt es bei der allgemeinen Straßenreinigung keinen jährlichen Wechsel bei Straßen mit einseitigem Gehweg.
Ferner sind Anlieger von durch öffentliche Straßen und Gehwege erschlossene „Grundstücke“ dazu verpflichtet, ihr Grundstück und insbesondere die Pflanzen an der Grundstücksgrenze in einem Zustand zu halten, dass davon keine Gefahr für andere ausgehen kann. Darüber hinaus gilt es auch darauf zu achten, dass die volle Breite des Gehsteiges für Passanten frei bleiben muss. Von Hecken und Sträuchern verdeckte Verkehrszeichen und Straßennamenschilder sowie an Geh- und Radwegen oder auch auf befahrene Straßen hineinragende Zweige von Sträuchern, Rosen und Bäumen können eine Gefährdung zur Folge haben. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht ist man im Fall eines aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens ersatzpflichtig.
Für den Fall der Nichtbeachtung der regelmäßigen Straßenreinigung und der Verkehrssicherheitspflicht muss mit einem empfindlichen Bußgeld gerechnet werden.
