- Rathaus & Politik
- Wohnen & Leben
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft & Handel
Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung
Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung
für den Regiebetrieb „Borkener Seenland“ der Stadt Borken (Hessen)
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291) sowie des § 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) in der Sitzung am 02.04.2019 folgende Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung für den Regiebetrieb „Borkener Seenland“ der Stadt
Borken (Hessen) beschlossen:
Artikel I
Im 2. Abschnitt - Naherholungsgebiet Stockelache See- wird der § 4 (Gebührenhöhe) wie folgt geändert:
Die Benutzungsgebühren werden durch die Ausgabe von Eintrittskarten und Parkscheinen erhoben.
AA. EINTRITTSPREISE
1. Einzeleintrittspreise
- gültig nur am Tage der Lösung -
a) Personen ab 16 Jahren 3,00 €
b) Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren
sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende,
Auszubildende und Schwerbehinderte 2,00 €
2. Zehnerkarten
- werden bei täglichem Eintritt einmal entwertet -
a) Personen ab 16 Jahren 25,00 €
b) Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren
sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende,
Auszubildende und Schwerbehinderte 15,00 €
3. Saisonkarten
- nicht übertragbar und nur im Ausstellungsjahr gültig -
a) Personen ab 16 Jahren 45,00 €
b) Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren
sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende,
Auszubildende, Schwerbehinderte, Wehr -und Zivildienst-
leistende sowie Empfänger von Leistungen nach dem
3. Kapitel des SGB XII und Arbeitslosengeld II 25,00 €
4. Familien-Saisonkarten
- nicht übertragbar und nur im Ausstellungsjahr gültig -
- lichtbildpflichtig -
a) Elternkarte, auch Alleinerziehende je Elternteil bzw. Person 25,00 €
b) für Schwerbehinderte 20,00 €
Die Elternkarte bzw. die Karte für Schwerbehinderte kann nur in Verbindung mit einer Kinderkarte erworben werden.
c) Kinderkarte vom 6. bis 16. Lebensjahr 20,00 €
Die Kinderkarte kann nur in Verbindung mit der Elternkarte bzw. der Karte für Schwerbehinderte erworben werden.
Ab dem 2. Kind ist der Eintritt frei.
5. Gruppentageskarten ab 15 Personen
a) Personen ab 16 Jahren 2,50 €
b) Kinder bzw. Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren 1,50 €
Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Notwendigkeit im Ausweis eingetragen ist, haben freien Eintritt.
Gruppentageskarten können nur von Vereinen, Verbänden, sozialen Einrichtungen oder Schulen bzw. Schulklassen erworben werden. Ausnahmen können im Einzelfall genehmigt werden.
AB. ZELTGEBÜHREN pro Nacht
1- Personenzelt 6,00 €
2-3 Personenzelt 8,00 €
ab 4 Personenzelt 10,00 €
Gruppenzelt 8,00 €
Artikel II
Im 3. Abschnitt -Surfrevier Singliser See- wird der § 6 (Parkgebühren),
Absatz a), wie folgt geändert:
Die während der Betriebszeiten fälligen Parkgebühren betragen je Kalendertag:
für Kraftwagen je Fahrzeug ganztags 4,00 €
bis zu vier Stunden 2,50 €
bis zu zwei Stunden 1,00 €
Krafträder, Klein- und Leichtkrafträder aller Größen sowie Fahrräder sind frei.
Artikel III
Die Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung für den Regiebetrieb „Borkener Seenland“ der Stadt Borken (Hessen) tritt am 01.05.2019 in Kraft.
Der Magistrat
der Stadt Borken (Hessen)
Marcel Pritsch-Rehm
Bürgermeister
Die Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung für den Regiebetrieb „Borkener Seenland“ der Stadt Borken (Hessen) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.