Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen) 

Offenlage des Entwurfs der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Scheibenweg“ (Kernstadt), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch


Offenlage des Entwurfs der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Scheibenweg“ (Kernstadt), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Lage und Abgrenzung

Das Plangebiet 1 liegt am südwestlichen Rand der Kernstadt Borken, im Bereich zwischen dem Gebäudekomplex des Alten- und Pflegeheimes Blumenhain und der Straße „Metzen Tannen“. Es umfasst Teilflächen der Flurstücke 108/44 und 108/45, Flur 7, Gemarkung Borken und hat eine Größe von ca. 0,4 ha.

Das Plangebiet 2 (Maßnahme zum Ausgleich bzw. Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft) liegt in der Gemarkung Arnsbach, zwischen der Schwalm und der Kreisstraße 73, direkt östlich der Autobahn. Das Plangebiet 2 besteht aus einem Teilbereich des Flurstücks 118 (Flur 1).

Lage und Abgrenzung werden in den beigefügten Planskizzen dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung einer Wohnbaufläche für ein Mitarbeiter­appartement des Alten- und Pflegeheimes Blumenhain.

Öffentliche Auslegung

Nach­dem der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung (gemäß § 51a Hessische Gemeindeordnung an Stelle der Stadtverordnetenversammlung) in seiner Sitzung am 23.04.2020 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes beschlossen hat, werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht und umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 08.05.2020 bis einschließlich 10.06.2020 im Rathaus in 34582 Borken (Hessen), Am Rathaus 7, Erdgeschoss (Foyer), während der Dienstzeiten von

                        Montag, Mittwoch bis Freitag      von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

                        Montag und Mittwoch                   von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr

                        Donnerstag, Bürgersprechtag     von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Am Dienstag ist das Rathaus i. d. R. geschlossen. Es wird aber auf Verlangen, d. h. nach telefonischer Anmeldung (siehe unten), Eintritt gewährt, um den Entwurf einzusehen. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.

Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation:

Zutritt zum Rathaus wird nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine beschränkte Personenzahl (zeitgleich) gewährt. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 05682 808-150.

Auf weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Betreten des Rathauses wird verwiesen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Internetseite: www.borken-hessen.de oder telefonisch.

Veröffentlichung im Internet

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Planunterlagen zur Offenlage werden gemäß § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch auch im Internet unter: www.borken-hessen.de (Button Bauleitplanung auf der linken Seite oder direkt: www.borken-hessen.de/wohnen-leben/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/) veröffentlicht.

Weitergehende Möglichkeit zur Einsichtnahme

Über die vorgenannten Möglichkeiten zur Einsichtnahme im Rathaus und im Internet hinaus, senden wir die Planunterlagen auch zu. Telefon: 05682 808-150 oder E-Mail: bauen@borken-hessen.de

 

Umweltbezogene Informationen

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:

  •    Begründung mit Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Bewertung von:

-       Schutzgut Boden- und Wasserhaushalt

-       Schutzgut Klima und Luft

-       Schutzgut Arten und Biotope

-       Schutzgut Landschaftsbild / Kultur und Sachgüter

-       Schutzgut Mensch

-       Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

-       Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung

-       Ausgleichsmaßnahmen

-       Artenschutzrechtliches Gutachten: „Waldrodung Metzen-Tannen, Bestands­aufnahme und Bewertung,
        September 2012“, Büro Bodo Tempich, Bad Zwesten

 

  •   Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten
       Sachverhalten abgegeben:

Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten und Bodenschutz, Oberirdische Gewässer, Industrielle Abwässer, wassergefährdende Stoffe, Bergbau, Trinkwasser­schutz­gebiete, Biotopschutz, Artenschutz, naturschutzrechtlicher Ausgleich, ökologische Baubegleitung, Europäische Schutzgebiete, Waldumwandlung, Wald­neu­anlage.

 

Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich, auch fernmündlich / telefonisch zur Niederschrift vor­gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be­schluss­fassung über die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Scheibenweg“, Kernstadt, unberück­sichtigt bleiben.

Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit über die vorgebrachten Anregungen entscheiden.

Lage und geplante Abgrenzung (rot umrandet) des Geltungsbereiches 1 der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Scheibenweg“ (Kernstadt)                                             (ohne Maßstab)


Lage und geplante Abgrenzung (rot umrandet) des Geltungsbereiches 2 der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Scheibenweg“ (Kernstadt)                                             (ohne Maßstab)