Satzung zur 2. Änderung
der Hauptsatzung der Stadt Borken (Hessen)


Satzung zur 2. Änderung

der Hauptsatzung der Stadt Borken (Hessen)

 

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) in ihrer Sitzung am 01.09.2020 folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Borken (Hessen) beschlossen:

 

Artikel I

 

Der § 6 Ausländerbeirat wird neu eingefügt

(1) Der Ausländerbeirat besteht aus 7 Mitgliedern

(2) Bei der Wahl zum Ausländerbeirat wird die Briefwahl zugelassen.

 

Artikel II

Der bisherige § 6 Ehrenbürgerrecht - Ehrenbezeichnung wird zu § 7

Der bisherige § 7 Öffentliche Bekanntmachung wird zu § 8

Der bisherige § 8 Inkrafttreten wird zu § 9

 

Artikel III

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Borkener Anzeiger in Kraft.

Ausfertigung: Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.