Kommunalwahl am 14.03.2021


Der am 14.03.2021 in den Ortsbeirat des Stadtteils Nassenerfurth gewählte Herr Michael Kempf hat aufgrund seines Wegzugs aus dem Ortsbezirk Nassenerfurth sein errungenes Mandat verloren.

Ich stelle hiermit das Ausscheiden des Obengenannten aus dieser Vertretungskörperschaft fest.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich aus den noch nicht berufenen Bewerbern des Wahlvorschlages der

Einheitsliste Nassenerfurth - EL -

als Nachrücker

Herrn Thorsten Ulrich, Hopfenstraße 30, 34582 Borken (Hessen),

festgestellt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Borken (Hessen)

b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Der Gemeindewahlleiter

der Stadt Borken (Hessen)

 

Stephan Wassmuth