kommunalwahl am 14.03.2021


Die am 14.03.2021 in den Ortsbeirat des Stadtteils Haarhausen gewählte Frau Lena Schwarz hat aufgrund ihres Wegzugs aus dem Ortsbezirk Haarhausen ihr errungenes Mandat verloren.

Ich stelle hiermit das Ausscheiden des Obengenannten aus dieser Vertretungskörperschaft fest.

Da der Wahlvorschlag der Einheitsliste Haarhausen - EL - erschöpft ist, stelle ich fest, dass das freigewordene Mandat unbesetzt bleibt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Borken (Hessen)

b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

 

Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Borken (Hessen)

Stephan Wassmuth