1. Änderung der Ehrenordnung der Stadt Borken (Hessen)


Aufgrund der Bestimmungen der §§ 5, 28 und § 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) wird auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.2021 folgende 1. Änderung der Ehrenordnung der Stadt Borken (Hessen) erlassen:

 

Artikel I

Der § 4 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Entsprechend seinen Abstufungen besteht er aus Gold oder Silber.

 

Artikel II

Der § 6 Satz 8 erhält folgende Fassung:

Zuständig für die Verleihung der Ehrenplakette ist der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport.

 

Artikel III

Die 1. Änderung der Ehrenordnung der Stadt Borken (Hessen) tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Borkener Anzeiger in Kraft.

Ausfertigung: Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Ehrenordnung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.