Sonderabfall-Kleinmengensammlung


Die erste Sondermüll-Sammlung der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda in diesem Jahr findet für den Bereich der Stadt Borken (Hessen)

am Donnerstag, 11.05.2023, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, in Borken (Hessen), Pferdetränkeplatz,

angeliefert werden.

 

Folgende Produkte gehören zum Sondermüll

  • Nicht ausgehärtete Farben und Lacke, Ausnahme: Dispersionsfarben (Wandfarben)!
  • Holzschutz- und Imprägnierungsmittel, unabhängig ob ausgehärtet oder nicht
  • Lösungsmittel (z.B. Verdünner, Fleckenentferner, Bremsflüssigkeit, Schmiermittelreste etc.)
  • Kleber, Leime und Spachtelmasse
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Flüssige und feste Chemikalien (z.B. Fotochemikalien, Säuren, Laugen, Beizmittel, WC-Reiniger, Allzweckreiniger)
  • Drogerie- und Kosmetikartikel
  • Haushaltsfette und -öle (z. B. Frittenfett)
  • Produkte, die Quecksilber enthalten
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen etc.; primärer Entsorgungsweg: Annahmestellen E-Schrott
  • Batterien (Trockenbatterien, Akkus, Knopfzellen, Autobatterien etc.) Besser: kostenlose Rückgabe über Handel oder Sammelbehälter in Stadt- und Gemeindeverwaltungen
  • Ölverschmutzte Betriebsmittel (z.B. Ölfilter, leere Ölbehälter, ölgetränkte Lappen etc.)
  • Spraydosen mit Restinhaltsstoff (restentleerte Dosen können über den „Gelben Sack“ entsorgt werden)

Thema: Altmedikamente

Altmedikamente gehören weder in die Hausmülltonne noch ins Abwasser. Fragen Sie Ihre Apotheke, ob eine Rücknahme angeboten wird. Sollte eine Rückgabe nicht möglich sein, können Sie die gebrauchten Medikamente auch mit zum Sonderabfall bringen.

Was gehört nicht zum Sondermüll?

  • Dispersionsfarben  - gehören ausgehärtet oder mit Bindemittel (z.B. Zement, Kalk, Gips, Sand) versetzt in den     Restmüll
  • Reststofffreie Behältnisse - gehören in den Restmüll oder mit „Grünem Punkt“ in den Gelben Sack
  • Feuerlöscher, Gasflaschen - Kundendienst
  • Asbest und Mineralwolle - bitte bei der Abfallberatung nachfragen!
  • Altöl  - gesetzliche Rücknahmepflicht, muss im Handel abgegeben werden, bitte Kassenzettel aufheben!
  • Radioaktive Substanzen - Ansprechpartner: Landesanstalt für Umwelt und Geologie in Kassel

 

Wie kann angeliefert werden?

Die Behälter

  • müssen dicht schließend sein; am zweckmäßigsten sind die Originalbehälter.
  • sollten einigermaßen sauber sein – das Sammelpersonal muss damit arbeiten!
  • dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter Fassungsvermögen haben.
  • Die Abfälle dürfen nicht mit anderen Stoffen vermischt werden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda mit der kostenfreien Servicenummer 0800 253 1000 zur Verfügung. Des Weiteren können Sie sich im „Abfall-ABC“ über der gängigsten Abfallstoffe in Haushalten unter www.a-lf.de informieren.

Zusätzlich können Sonderabfälle im Eingangsbereich des Entsorgungszentrums Schwalm-Eder, Deponie Wabern, und bei der Müllumschlagstation Schwalmstadt in Kleinmengen im Wechsel dienstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr abgegeben werden.

Entsorgungszentrum Schwalm-Eder

Mai:     09., 23.

Juni:    06., 20.

Juli:     04., 18.

Aug.:   01., 15., 29.

Sep.:    12., 26.

Okt.:    10., 24.

Nov.:   07., 21.

Dez.:   05., 19.

 

Müllumschlagstation Schwalmstadt

Mai:     02., 16.

Juni:    13., 27.

Juli:     11., 25.

Aug.:   08., 22.

Sep.:    05., 19.

Okt.:    17., 31. (3. fällt aus Feiertag)

Nov.:   14., 28.

Dez.:   12., 26.