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Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.12.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 werden
|
erhöht um EUR |
vermindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
| gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt | ||
a) im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
die Erträge
die Aufwendungen
der Saldo
im außerordentlichen Ergebnis
die Erträge
die Aufwendungen
der Saldo
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen
die Auszahlungen
der Saldo
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen
die Auszahlungen
der Saldo
|
361.670
127.570
234.100
82.810
18.800
64.010
215.300
146.334
258.950
112.616
|
|
32.332.477
32.019.322
313.155
73.350
38.100
35.650
1.592.124
4.807.634
12.080.050
7.272.416
5.303.416
1.445.000
3.858.416 |
32.694.147
32.146.892
547.255
156.560
56.900
99.660
1.807.424
4.953.968
12.339.000
7.385.032
5.303.416
1.445.000
3.858.416 |
Der Ergebnishaushalt weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 547.255 EUR und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 99.960 EUR aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 1.719.192 EUR aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 14.838.000 EUR um 154.050 EUR erhöht und damit auf 14.992.050 EUR neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Borken (Hessen), den 13.01.2023
DER MAGISTRAT DER STADT BORKEN (HESSEN)
Marcèl Pritsch
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Regierungspräsidium Kassel
RPKS – Z5-33 c 06/73-2017/16
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Nachtragssatzung der Stadt Borken für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von
--5.303.416 EUR--
(in Worten: „Fünf Millionen dreihundertdreitausendvierhundertsechzehn Euro“)
- in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Nachtragssatzung der Stadt Borken für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
--14.992.050 EUR--
(in Worten: „Vierzehn Millionen neunhundertzweiundneunzigtausend fünfzig Euro“)
Kassel, den 14.03.2023 (Siegel)
Regierungspräsidium Kassel
gez. Weinmeister
Regierungspräsident
Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, den 27.03.2023 bis einschließlich Dienstag, den 04.04.2023 während der Dienstzeit von
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,
Donnerstag (Bürgersprechtag) von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Verwaltungsgebäude in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss Zimmer 411, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bei Bedarf wird der Einlass mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808202 gewährt.
Borken (Hessen), den 20.03.2023
DER MAGISTRAT
DER STADT BORKEN (HESSEN)
Marcél Pritsch
Bürgermeister