Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung


1.   Nachtragshaushaltssatzung

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 20.12.2022 folgende Nachtragshaushalts­satzung beschlossen:


§ 1

     Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 werden

 

 

erhöht um

EUR

 

vermindert um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr EUR festgesetzt

 

a)   im Ergebnishaushalt

     

      im ordentlichen Ergebnis

 

      die Erträge

 

      die Aufwendungen

 

      der Saldo

 

 

      im außerordentlichen Ergebnis

 

      die Erträge

 

      die Aufwendungen

 

      der Saldo

 

 

b)  im Finanzhaushalt

 

      aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

      der Saldo der Einzahlungen und

      Auszahlungen 

 

      aus Investitionstätigkeit

 

      die Einzahlungen

 

      die Auszahlungen

 

      der Saldo

 

      aus Finanzierungstätigkeit

 

      die Einzahlungen

 

      die Auszahlungen

 

      der Saldo

 

 

 


361.670

 

127.570

 

234.100

 

 

 

 


82.810

 

18.800

 

64.010

 

 

 

 

 

 

 

215.300

 

 

 

146.334

 

258.950

 

112.616

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


32.332.477

 

32.019.322

 

313.155

 

 

 

 


73.350

 

38.100

 

35.650

 

 

 

 

 

 

 

1.592.124

 

 

 

4.807.634

 

12.080.050

 

7.272.416

 

 

 

5.303.416

 

1.445.000

 

3.858.416

 

 


32.694.147

 

32.146.892

 

547.255

 

 

 

 


156.560

 

56.900

 

99.660

 

 

 

 

 

 

 

1.807.424

 

 

 

4.953.968

 

12.339.000

 

7.385.032

 

 

 

5.303.416

 

1.445.000

 

3.858.416

 

 

Der Ergebnishaushalt weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 547.255 EUR und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 99.960 EUR aus.

Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von 1.719.192 EUR aus.

§ 2

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 14.838.000 EUR um 154.050 EUR erhöht und damit auf 14.992.050 EUR neu festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

  Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

  Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

Borken (Hessen), den 13.01.2023                                 

DER MAGISTRAT DER STADT BORKEN (HESSEN)

Marcèl Pritsch

Bürgermeister      

2.        Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:


Regierungspräsidium Kassel

RPKS – Z5-33 c 06/73-2017/16

 

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

  1. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Nachtragssatzung der Stadt Borken für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

--5.303.416 EUR--

(in Worten: „Fünf Millionen dreihundertdreitausendvierhundertsechzehn Euro“)

  1. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Nachtragssatzung der Stadt Borken für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--14.992.050 EUR--

(in Worten: „Vierzehn Millionen neunhundertzweiundneunzigtausend fünfzig Euro“)

Kassel, den 14.03.2023                                       (Siegel)

Regierungspräsidium Kassel

gez. Weinmeister

Regierungspräsident                                                       

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, den 27.03.2023 bis einschließlich Dienstag, den 04.04.2023 während der Dienstzeit von

 

            Montag bis Freitag                                         von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

            Montag und Mittwoch                                   von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

            Donnerstag (Bürgersprechtag)                    von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss Zimmer 411, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bei Bedarf wird der Einlass mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808202 gewährt.

Borken (Hessen), den 20.03.2023                                              

DER MAGISTRAT                                           

DER STADT BORKEN (HESSEN)                                         

Marcél Pritsch

Bürgermeister