Ankündigung über die Einziehung einer Wegeparzelle in der Gemarkung Borken-Trockenerfurth


Die nachstehend aufgeführte Wegeparzelle ist für den Verkehr entbehrlich geworden und soll eingezogen werden:

Gemarkung Trockenerfurth Flur 7, Flurstück 113, Weg mit einer Größe von 994 m²  

Mit der Einziehung entfällt die öffentlich-rechtliche Eigenschaft des Weges.

Gemäß § 6 Abs. 2 Hessischen Straßengesetz ist der Wegeeinzug drei Monate vorher ortsüblich bekanntzugeben. Mit dem Tage der Veröffentlichung beginnt diese Frist zu laufen.

Innerhalb dieser Frist können Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung während der Dienststunden im Rathaus, Ordnungsamt, Zimmer Nr. 115, mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.