Ankündigung über die Einziehung von Wegeparzellen in der Gemarkung Borken-Großenenglis


Die nachstehend aufgeführten Wegeparzellen sind für den Verkehr entbehrlich geworden und sollen eingezogen werden:

Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 51/1, Durch den Gombether Pfad, 702 m²

Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 51/2, Durch den Gombether Pfad, 238 m²

Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 54/2, Auf dem Tiefenbach, 1.706 m²

Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 55/1, Auf der schwarzen Erde, 2.681 m²

Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 56/1, Am Rüdweg, 7.774 m²

Gemarkung Großenenglis, Flur 2, Flurstück 57/1, Der krumme Sattel, Teilfläche mit ca. 3.500 m²

Mit der Einziehung entfällt die öffentlich-rechtliche Eigenschaft der Wegeflächen.

Gemäß § 6 Abs. 2 Hessischen Straßengesetz ist der Wegeeinzug drei Monate vorher ortsüblich bekanntzugeben. Mit dem Tage der Veröffentlichung beginnt diese Frist zu laufen.

Innerhalb dieser Frist können Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung während der Dienststunden im Rathaus, Ordnungsamt, Zimmer Nr. 113, mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.