Stadtbücherei

Verbrauchercafé: Reisen, lesen, informieren – Online Reisebuchungen


Eine gemeinsame Veranstaltung haben die Stadtbücherei Borken und die Verbraucherzentrale Hessen-Beratungsstelle Borken organisiert. Die beiden Institutionen laden zu einem Verbrauchercafé   in die Räume der Stadtbücherei im „Alten Amtsgericht“ ein: Bei kostenlosem Kaffee und Tee gibt es am Dienstag, 25. Juni, von 15 Uhr bis 17 Uhr, in einem Vortrag und anschließendem Gespräch Informationen zum Thema Fakeshops im Internet, dieses Mal speziell zum Thema Reisebuchungen im Internet. Die Stadtbücherei Borken präsentiert dazu Reisegeschichten, Reisebilder und Reisegedichte.

Onlinereisebuchung - Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Teilweise sind sie Kopien real existierender Websites, sie wirken auf den ersten Blick seriös und lassen daher beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Mit gut kopierten Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild gewinnen Fake-Shops das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie dadurch zum Kauf. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts.

Wenn der Flieger in den Urlaub verspätet ist, ausfällt oder überbucht ist, haben Verbraucher meist ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Doch was genau regeln die Fluggastrechte? Wieviel Geld steht einem tatsächlich zu? Wann darf die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigern?

Viele Pauschalreisende wissen, dass sie Mängel am Urlaubsort präzise und unverzüglich dem Reiseveranstalter, nicht dem Hotelier, anzeigen und entsprechende Abhilfe fordern müssen. Wieder zu Hause angekommen vergessen sie aber leicht, sich innerhalb einer Frist von zwei Jahren erneut an den Reiseveranstalter zu wenden. Will man Geld zurück fordern, reicht eine einfache Beschwerde beim Reisebüro nicht aus.