Kinderbetreuung weiterhin eingeschränkt


Wie die Hessische Landesregierung am 7. Mai veröffentlicht hat, ist erst ab 2. Juni 2020 in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Hessen ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich. Wie dieser aussehen soll, muss zunächst noch erarbeitet werden. Bis dahin sind die Kindertagesstätten in Borken und auch die Kinderkrippe „Borkener Bergzwerge“ nur im Rahmen einer Notbetreuung geöffnet. Nur Eltern, die zu einer der in der Verordnung des Landes Hessen vorgesehenen Berufsgruppen zählen, dürfen ihre Kinder in die Kinderbetreuungseinrichtungen bringen.

Kleine Gruppen

Mit jedem Kind, das mehr in die Einrichtung kommt, steigt jedoch auch das Infektionsrisiko für eine immer größer werdende Gruppe und somit auch für die dort tätigen Erzieherinnen. Auch in den Kitas und der Krippe gilt ein besonderes Hygienekonzept. Jedoch ist es hier nicht möglich, dass alle Anwesenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Insbesondere für die Kinder wird dies nicht empfohlen. Daher gab es bis zum 8. Mai im Schwalm-Eder-Kreis die Vorgabe, dass die Gruppen so klein wie möglich gehalten werden sollen und nur maximal vier Kinder in einer Gruppe betreut werden sollen.

Da nach den Osterferien wieder mehr Kinder in der Notbetreuung aufgenommen wurden, sind auch die meisten Erzieherinnen wieder in der Betreuung tätig. Wir danken allen Eltern, die, zum Teil auch trotz eines Anspruchs, ihre Kinder bisher zu Hause betreut haben.

Da das Infektionsrisiko mit Covid-19 jedoch auch in den kommenden Monaten noch weiterhin bestehen wird, ist auch ab Juni nur ein eingeschränkter Betrieb in den Kindertagesstätten und der Kinderkrippe in Borken möglich. Ziel der hessischen Landesregierung ist es, dass möglichst viele Kinder vor den Hessischen Sommerferien noch einmal in die Kita gehen. Somit ist davon auszugehen, dass, wie auch in den Schulen, nicht alle Kinder ab 2. Juni auf einmal an fünf Tagen in der Woche wieder in ihre gewohnte Kinderbetreuungseinrichtung zurück­kommen können. Da zum Zeitpunkt dieses Berichts noch nicht feststand, wieviel Kinder in einer Gruppe betreut werden dürfen, kann dieses Konzept auch erst in den nächsten Tagen näher definiert werden.

Auch in Borken gibt es Erzieherinnen, die zu einer Risikogruppe zählen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten müssen zum Beispiel Eingangsbereiche, Flure, Spielgeräte und auch Toiletten von den Kindern aller Gruppen gemeinsam genutzt werden. Auch wenn die Kinder nur in einem festen Gruppenraum von ein bis zwei Erzieherinnen betreut werden, kann es vorkommen, dass bei einer mit Covid-19 positiv getesteten Person in der Kita eine größere Gruppe an Personal, Kindern und dann auch deren Eltern und Angehörigen eine 14-tägige Quarantäne auferlegt bekommen. Auch dadurch besteht ein gewisses Risiko, dass die Kinderbetreuung in den nächsten Monaten nicht immer gewährleistet sein könnte.

Umfangreiche Hygienemaßnahmen

Neben umfangreichen Hygienemaßnahmen und verstärkten Reinigungsmaßnahmen müssen weiterhin Einschränkungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen, unter anderen durch Abstandsregelungen in der Bring- und Abholsituation oder dem fehlenden Bustransfer in Kauf genommen werden. Zur Nachverfolgung der Kontaktpersonen werden auch in den Kinderbetreuungseinrichtungen täglich Anwesenheitslisten geführt. Besonders wichtig ist es, dass keine Mitarbeiter und auch keine Kinder mit Krankheitssymptomen in die Einrichtungen kommen. Auch die Angehörigen der Kinder dürfen keine Krankheitssymptome zeigen. Die Erzieherinnen sind angehalten, alle Kinder mit Krankheitssymptomen abholen zu lassen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Kita-Leiterinnen unter den bekannten Telefonnummern oder auch per E-Mail zur Verfügung oder in der Verwaltung Frau Warnecke unter der Nummer 05682 808193 oder KatrinWarnecke@borken-hessen.de .

Der Fachbereich Jugend und Familie des Schwalm-Eder-Kreises steht ebenfalls für Fragen zur Kinderbetreuung unter der Hotline Tel. 05681-775 222 zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb werden wir auch auf der Homepage der Stadt Borken unter www.borken-hessen.de zeitnah veröffentlichen. Viele Informationen erhält man auch auf der Homepage der Hessischen Ministerien z.B. unter www.soziales.hessen.de