Kommunales Aktuell


Der Magistrat der Stadt Borken teilt mit, dass das Regierungspräsidium Kassel nach Vorlage der erforderlichen prüffähigen Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und 2016 die nachträgliche aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Haushaltssatzung des Jahres 2017 erteilt hat. Die Genehmigung hat jedoch keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen, da die Planansätze und die Ermächtigungen der Haushalte aufgrund der rechtlichen Fristen des Haushaltsrechts zwischenzeitlich verfallen und darüber hinaus der Jahresabschluss für das genannte Jahr prüffähig aufgestellt wurde. Aus diesem Grund wird auf eine Veröffentlichung der Genehmigung verzichtet.