Klimaschutz im Schwalm-Eder-Kreis


Der Schwalm-Eder-Kreis teilt mit, dass nach Beendigung des Förderprogrammes für sparsame Haushaltsgeräte im vergangenen Jahr die Nachfrage aus der Bevölkerung nach wie vor sehr groß ist. Das Förderprogramm für Haushaltsgeräte soll nun in angepasster Version neu aufgelegt werden. Zusätzlich gibt es ein neues Förderprogramm für die Anpflanzung von heimischen Obst- und Walnussbäumen.

Wer nach dem Inkrafttreten der Richtlinie am 1. März 2021 eine vorhandene Geschirrspülmaschine, eine Waschmaschine oder ein Kühl-/Gefriergerät durch den Kauf eines entsprechenden Neugerätes ersetzt, kann beim Schwalm-Eder-Kreis einen Zuschuss beantragen. Erstmalig wird auch der Austausch eines alten Ceran-, Glaskeramik- oder Massekochfeldes mit mindestens vier Kochzonen gegen ein neues Induktionskochfeld gefördert.

Die Förderung beträgt 40 Euro pro Gerät. Wird zusätzlich der Nachweis über 100 Prozent Ökostrombezug erbracht, werden pro Gerät sogar 75 Euro ausgezahlt. Mit dieser Förderung soll die Rate des Austauschs alter Geräte im Schwalm-Eder-Kreis deutlich erhöht und zum Bezug von Ökostrom motiviert werden.

Folgende Kriterien sind zu beachten:

Der Kauf der Geräte muss bei einem im Schwalm-Eder-Kreis ansässigen Fachbetrieb oder Fachhändler erfolgen, die Geräte müssen gemäß der neuen, ab 1. März 2021 geltenden Energieeffizienzklassen, wie folgt eingestuft sein: Für die Waschmaschine gilt A oder B und zusätzlich muss eine Mindestschleuderdrehzahl von 1.300 UpM erreicht werden. Förderfähige Kühl-/Gefriergeräte müssen in die Energieeffizienzklassen A bis D und Geschirrspülmaschinen in die Klassen A bis C eingestuft sein. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die dauerhaft im Schwalm-Eder-Kreis ihren 1. Wohnsitz haben. Maximal werden zwei förderfähige Geräte pro Antragsteller gemäß der Richtlinie gefördert, wobei je nur eine Waschmaschine, eine Geschirrspülmaschine, ein Kühl-/Gefriergerät beziehungsweise ein Induktionskochfeld gefördert werden kann.

Förderung bei Neuanpflanzungen von Obst- und Walnussbäumen

Im Rahmen eines zweiten Förderprogramms wird im Kreisgebiet die Neuanpflanzung von Obst- und Walnussbäumen gefördert. Obstbäume prägen seit vielen Jahrhunderten unser Landschaftsbild und werden leider in unseren Gärten seltener und oft durch sogenannte Schottergärten ersetzt. Die Lebensräume für viele Insekten und Vögel gehen dadurch verloren und die Vielfalt der Natur schwindet immer mehr.

Wer nach dem Inkrafttreten der Richtlinie am 1. März 2021 einen Apfel-, Birn-, Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen- oder Walnussbaum neu anpflanzt, kann beim Schwalm-Eder-Kreis einen Zuschuss beantragen. Die Förderung beträgt 25 Euro je förderfähigem Obst- oder Walnussbaum.

Folgende Kriterien sind zu beachten:

Der Kauf der Bäume muss bei einem im Schwalm-Eder-Kreis ansässigen Fachbetrieb oder Fachhändler erfolgen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die dauerhaft im Schwalm-Eder-Kreis ihren 1. Wohnsitz haben. Maximal werden zwei förderfähige Obst- oder Walnussbäume gemäß der Richtlinie gefördert.

Die genauen Förderkriterien beider Programme sind jeweils der Förderrichtlinie zu entnehmen. Beide Programme enden nach Verausgabung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, spätestens aber am 15. Dezember 2021.

„Auch im Jahr 2021 wollen wir wieder unsere Bürgerinnen und Bürger beim Thema Klimaschutz unterstützen“, sagt der Kreisbeigeordnete und ehrenamtliche Dezernent für Energie und Klimaschutz, Helmut Mutschler. Mit diesen Programmen setzt der Landkreis auf eine breit angelegte Förderung.

Die Richtlinien mit weiteren wichtigen Förderkriterien sowie die Antragsunterlagen können unter www.klimaschutz-schwalm-eder.de heruntergeladen oder bei der Kreisverwaltung, Dezernat Energie und Klimaschutz unter der Telefonnummer 05681 775-438 angefordert werden.