Steigende Waldbrandgefahr in Hessens Wäldern


Das Umweltministerium warnt angesichts des anhaltend heißen Wetters vor einer hohen Waldbrandgefahr und bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Derzeit besteht flächendeckend mittlere bis lokal sehr hohe Waldbrandgefahr. Ursache hierfür sind die sehr hohen Temperaturen und die in den letzten zwei Wochen ausgebliebenen Niederschläge. In Wäldern, in denen durch die Waldschäden der letzten Jahre größere Freiflächen entstanden sind, besteht durch die stärkere Sonneneinstrahlung und dort verbliebenes Reisig eine besondere Gefährdungssituation. Aufgrund des vergleichsweise kühlen Frühjahrs gab es bisher erfreulicherweise nur wenige Waldbrände in Hessen. Ab Sonntag oder Montag wird mit Niederschlägen und einem deutlichen Temperaturrückgang gerechnet, was zu einem Rückgang der Waldbrandgefahr führt.

Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Es sollten ebenfalls keine Zigarettenkippen aus fahrenden Autos geworfen werden.

Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Im Falle eines Waldbrandes müssen die Wege für die Feuerwehr frei sein. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

 

Grillen an den Seen in der Großgemeinde

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit weist die Stadt Borken nochmals ausdrücklich auf den § 6 der Gefahrenab­wehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Wegen, Anlagen und Einrichtungen im Bereich des Singliser Sees in der Fassung vom 19.06.2012 hin. Dieser besagt unter anderem, dass das Entzünden von offenem Feuer grundsätzlich verboten ist.

Das Grillen am Naturbadesee Stockelache und am Naherholungsgebiet Singliser See ist ausdrücklich untersagt!

Weiterhin dürfen keine Zigarettenstummel weggeworfen werden. Auch sollten keine Flaschen oder Glasscherben liegen bleiben, weil diese wie ein Brennglas wirken und ebenfalls ein Feuer auslösen können. Die Stadt Borken bittet, dieses Grillverbot zu respektieren und aufmerksam zu sein.