Erster Austausch der Pass- und Meldebehörden im Schwalm-Eder-Kreis


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Melde- und Passbehörden hatten in den vergangenen Wochen und Monaten sehr viele Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen. Nach den Änderungen des Bundesmeldegesetzes, der Passverwaltungsvorschrift und anderen gesetzlichen Vorgaben, musste viel Neues beachtet werden.

Rückblickend auf allein die letzten zwei Jahre, hat sich in dem Zuständigkeitsbereich in den Rathäusern einiges geändert. Einige Beispiele hierfür sind: Die Gebührenanpassung bei Bundespersonalausweisen von über 24-Jährigen, die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen, das neue einheitliche Design der Bundespersonalausweise, die Fingerabdruckpflicht im Bundespersonalausweis und die teilweise Abschaffung des bedingten Sperrvermerkes.

Auch in der nächsten Zukunft muss noch mit großen Änderungen in diesen Verwaltungsbereichen gerechnet werden. Ein Beispiel hierfür ist das Onlinezugangsgesetz, welches mit großen Schritten auf alle zukommt. Die Deadline hierfür ist das Jahresende 2022. Bis dahin sollen Bund, Länder und Kommunen bis zu 600 Verwaltungsleistungen auch digital anbieten.

In der Theorie sind Gesetzesänderungen in den Kommunen immer sehr leicht umzusetzen. Aus der Praxis heraus wissen alle Kolleginnen und Kollegen natürlich, wie es tatsächlich läuft und wie viele verschiedene Interpretationen es bei entsprechenden Änderungen gibt.

Julian Traute vom Bürgerbüro Borken, führte im Hotel am Stadtpark - Bürgerhaus durch die zusammengestellte Präsentation über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen im Pass- und Meldewesen.

Der Mitarbeiter des Borkener Bürgerbüros, Julian Traute, hatte die Idee, einen „Arbeitskreis“ der Pass- und Meldebehörden im Schwalm-Eder-Kreis ins Leben zu rufen und damit einen guten Austausch zu ermöglichen. Unter den Kolleginnen und Kollegen der Standesämter im Schwalm-Eder-Kreis gibt es solche Austauschtermine schon seit Jahren.

Nach einer ersten Abfrage in den Rathäusern des Schwalm-Eder-Kreises zeigten die Rückmeldungen, das reges Interesse an einem Austausch besteht und die Kolleginnen und Kollegen großen Bedarf an einem Austausch sehen.


Der Schwalm-Eder-Kreis ist der zweitgrößte Landkreis in Hessen und hat insgesamt 27 Kommunen mit den jeweiligen Pass- und Meldebehörden.

In der vergangenen Woche waren insgesamt 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei dem ersten Treffen der Melde- und Passbehörden des Schwalm-Eder-Kreises zu Gast in Borken. Aufmerksam verfolgten sie eine ausgearbeitete Präsentation, in der alle wesentlichen Änderungen deutlich gemacht wurden. Alle tauschten sich über die teilweise unterschiedlichen Vorgehensweisen aus und so manch einer bemerkte, dass viele Abläufe einfacher abzuwickeln sind.

Alle waren sich einig, dass es wichtig ist, sich in regelmäßigen Abständen zu treffen und auszutauschen.