Grill- und Shisha-Verbot


Am letzten Wochenende kam es zu dem ersten Brandeinsatz dieses Sommers der Borkener Feuerwehren am Borkener Seenland, da offenbar unbedacht Grillkohle im Schilf entsorgt wurde.

Auch die Waldbrandgefahr in Hessen hat sich weiter verschärft. Die anhaltende Schönwetterphase sorgt in weiten Teilen Hessens weiterhin für hohe Wald- und Flächenbrandgefahr.

Grillen an den Seen in der Großgemeinde
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit weist die Stadt Borken nochmals ausdrücklich auf den § 6 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Wegen, Anlagen und Einrichtungen im Bereich des Singliser Sees in der Fassung vom 19.06.2012 hin.

Dieser besagt unter anderem, dass das Entzünden von offenem Feuer grundsätzlich verboten ist.
Im Rahmen einer Allgemeinverfügung wurde daher das Grillen und Rauchen von Shishas etc. bis auf Weiteres untersagt.

Auch am Naturbadesee Stockelache gilt Grillverbot. Ausnahme sind hier die ausgewiesenen Grillplätze. Hierbei muss aber unbedingt beachtet werden, dass eine Gefahr für die umliegende Wiese durch Funkenflug ausgeschlossen werden kann.
Weiterhin dürfen keine Zigarettenstummel weggeworfen werden. Auch sollten keine Flaschen oder Glasscherben liegen bleiben, weil diese wie Brennglas wirken und ebenfalls ein Feuer auslösen können.

Da die Verschmutzung an unseren Seen stark zugenommen hat, wird das Ordnungsamt Umweltdelikte und Verstöße verstärkt kontrollieren und auch sofort ahnden.

Ein Appell an die vielen umsichtigen Bürger: „Schauen sie nicht tatenlos zu, wenn rücksichtslose Nutzerinnen und Nutzer unseres Seenlandes die Umwelt verschmutzen.“